Uns
so bleibt denn im höchsten Alter uns die Pflicht noch übrig, das Menschliche,
das uns nie verläßt, wenigstens in seinen Eigenheiten anzuerkennen und uns
durch Reflexion über die Mängel zu beruhigen, deren Zurechnung nicht ganz
abzuwenden ist.
Mich
Ihnen und Ihren theuren Angehörigen zu geneigtem Wohlwollen bestens empfehlend.
ergebenst
Weimar
den 3. Januar 1832.
J.
W. v. Goethe.
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