Donnerstag, 25. Juli 2013


Uns so bleibt denn im höchsten Alter uns die Pflicht noch übrig, das Menschliche, das uns nie verläßt, wenigstens in seinen Eigenheiten anzuerkennen und uns durch Reflexion über die Mängel zu beruhigen, deren Zurechnung nicht ganz abzuwenden ist.

Mich Ihnen und Ihren theuren Angehörigen zu geneigtem Wohlwollen bestens empfehlend.

ergebenst

Weimar den 3. Januar 1832.

J. W. v. Goethe.

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