Da
sich die liebe Excellenz abermals als ernsthafte Dame Ihrem demüthigen Freunde
nähert und denselben wo nicht mit bedencklichen doch mit bedeutenden Worten
anredet; so erfordert die Schuldigkeit daß derselbe sich ungesäumt mit
gebührender Erwiederung einfinde, welches auch hiermit geziemend, und zwar
vorerst eigenhändig geschieht.
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